Unter Denkmalschutz stehende Immobilien sind für Steuerfüchse sehr interessant.

Lineare Abschreibung der Anschaffungskosten (ohne Renovierungskosten) (wie Altbau)

Acht Jahre jeweils neun Prozent (72%) und weitere vier Jahre jeweils sieben Prozent (28%) der reinen Modernisierungskosten.

Selbstgenutzte unter Denkmalschutz stehende Immobilien: zehn Jahre jeweils neun Prozent der Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar