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Käufer von gebrauchten Liegenschaften können das Gebäude linear abschreiben.

Lineare Abschreibung über 50 Jahre jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzbar, was in der Summe 100 Prozent ergibt.

Folgende Ausnahme: vor 1925 errichtete Häuser sind über 40 Jahre mit jeweils 2,5 Prozent pro Jahr absetzbar.

Auch hier nur das Gebäude, nicht der anteilige Kaufpreis fürs Grundstück absetzbar. Eine Bodenrichtwert Tabelle der Gemeinde kann zu der Aufteilung (Anteil Gebäude : Anteil Grundstück) Auskunft geben.