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Mit einer Immobilie als Kapitalanlage profitiert man nicht nur von Mieteinnahmen.

Auch steuerlich kann die Anlage interessant sein. Neben von der Steuer absetzbaren Kreditzinsen, gibt es die Abschreibung.

Der Staat geht davon aus, dass sich eine Immobilie mit der Zeit abnutzt, jedes Jahr an Wert verliert und am Ende der Nutzungsdauer ohne Wert ist. Der Immobilienkäufer kann deshalb die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Laufe der Jahre von der Steuer absetzen. Diese Abschreibung heißt im Steuer-Deutsch "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Sie ist jetzt für Neu- und Altbauten einheitlich geregelt:Es gibt nur noch die lineare AfA. Das bedeutet, dass der Abschreibungssatz über den gesamten Zeitraum gleich bleibt.

Keine AfA fürs Grundstück

Wichtig: Abgeschrieben werden kann nur das Gebäude, nicht das Grundstück!

Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine lineare Abschreibung. Sie gilt ausschließlich für vermietete Immobilien.